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Reifen+Autoservice 

 

Ralf Schuhmacher GmbH

Industriegebiet Nord

Walter-Schellenberg-Straße 3

78315 Radolfzell

 

Kontaktdaten:

Telefon: +49 7732-2006

Telefax: +49 7732-56307

E-Mail: info@schuhmacher-tuning.de

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag

8:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 17:00 Uhr

 

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr und

12:30 bis 16:00 Uhr

 

Samstag

nach Vereinbarung

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen des Reifenhandels und Vulkaniseur-Handwerks

 

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen

unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich

widersprechen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Lieferung

Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden.

Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz

eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen

ist.

Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir

die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

3. Preise

Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss

und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben,

vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben.

Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom

Vertrag berechtigt.

Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt,

über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen

handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem

Verantwortungsbereich liegen.

4. Zahlung

Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.

Der Käufer kann uns ein SEPA Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage

nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notifikation) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer

sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die auf Grund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der

Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, vorausgesetzt, die Nichteinlösung oder Rückbuchung ist nicht

durch uns verursacht worden.

Ist Bankeinzugsverfahren vereinbart, verzichtet unser Kunde hiermit uns und seinen Banken gegenüber für die

Dauer unserer Geschäftsverbindung und während der Geltung unserer Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren

auf sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen Verzicht wird unser

Kunde seinen Banken mitteilen und uns hierüber auf Verlangen informieren.

Der Verkäufer kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen. Wir sind nicht

verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8%

bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen

eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten,

ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.

Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften

mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen

aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere

Bestimmungen:

Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch

nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem

Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall

einschließlich des Veredelungsanteils.

Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens

2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Berechtigung zum Bankeinzugsverfahren widerrufen. In diesen

Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen

und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der

Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.

Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen

nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns

gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich

das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt.

Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.

Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von

unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von

Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

6. Sachmängelhaftung

Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel:

- auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)

- auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen

- auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.

Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren

Kunden.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich

verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die

auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten

Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen.

Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den

Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.

Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.

Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang

beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des

Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche

sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach

§ 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung

oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung

oder Ersatzlieferung zu wählen.

Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach

seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.

Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad

des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat

die Wahl zwischen Gutschrift und Zahlung.

Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden

ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,

b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr

vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,

c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,

d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für

die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,

e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf

(z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,

f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge

montiert

wurden,

g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt

worden sind,

h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden,

vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen,

i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,

j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall

zurückzuführen sind,

k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen

ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden

oder Dritte montiert wurden.

Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung

entstehenden Aufwendungen.

Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige

Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn

unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls

schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer

des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits

der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht.

Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der

Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.

7. Haftung

Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch

unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.

Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.

Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen

Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt.

Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden.

Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des

Produkthaftungsgesetzes

haften.

8. Allgemeine Regelungen

Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz.

Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt

das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

B. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen

Für Fahrzeugreparaturen, außer solchen an Reifen und Rädern, gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A

aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.

1. Kostenvoranschlag

Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten

einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10% von diesem Kostenvoranschlag sind

zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar.

Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der

Auftragssumme

verrechnet.

2. Fertigstellungstermine

Überschreiten wir schuldhaft verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften wir gegenüber unserem

Kunden

auf Schadenersatz für von diesem nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächlich beruhende Schäden.

Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt der Kunde auf Grund von uns zu vertretender

Terminüberschreitung ein Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfür entstehenden Kosten unter Berücksichtigung

einer etwaigen Ersparnis für den Kunden durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs.

Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt

beruht.

3. Unternehmerpfandrecht

Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches

Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen

Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für

sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten

oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Abnahme

Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren.

Die Abnahme soll erfolgen in unserem Betrieb, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten

Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.

Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. Sachmängelhaftung

Wir haften bei Sachmängeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden.

Die Regelungen unter A 6 gelten entsprechend.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich

verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die

auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der

Bestimmung

unter A Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die unter A Ziffer 5 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich ausschließlich auf Teile, die nicht wesentliche

Bestandteile des Fahrzeugs werden.

Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.

Stand 1/

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen des Reifenhandels und Vulkaniseur-Handwerks

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen

unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich

widersprechen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Lieferung

Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden.

Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz

eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen

ist.

Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir

die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

3. Preise

Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss

und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben,

vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben.

Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom

Vertrag berechtigt.

Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt,

über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen

handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem

Verantwortungsbereich liegen.

4. Zahlung

Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.

Der Käufer kann uns ein SEPA Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage

nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notifikation) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer

sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die auf Grund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der

Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, vorausgesetzt, die Nichteinlösung oder Rückbuchung ist nicht

durch uns verursacht worden.

Ist Bankeinzugsverfahren vereinbart, verzichtet unser Kunde hiermit uns und seinen Banken gegenüber für die

Dauer unserer Geschäftsverbindung und während der Geltung unserer Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren

auf sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen Verzicht wird unser

Kunde seinen Banken mitteilen und uns hierüber auf Verlangen informieren.

Der Verkäufer kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen. Wir sind nicht

verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8%

bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen

eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten,

ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.

Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften

mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen

aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere

Bestimmungen:

Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch

nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem

Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall

einschließlich des Veredelungsanteils.

Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens

2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Berechtigung zum Bankeinzugsverfahren widerrufen. In diesen

Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen

und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der

Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.

Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen

nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns

gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich

das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt.

Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.

Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von

unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von

Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

6. Sachmängelhaftung

Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel:

- auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)

- auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen

- auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.

Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren

Kunden.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich

verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die

auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten

Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen.

Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den

Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.

Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.

Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang

beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des

Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche

sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach

§ 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung

oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung

oder Ersatzlieferung zu wählen.

Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach

seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.

Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad

des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat

die Wahl zwischen Gutschrift und Zahlung.

Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden

ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,

b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr

vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,

c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,

d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für

die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,

e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf

(z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,

f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge

montiert

wurden,

g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt

worden sind,

h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden,

vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen,

i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,

j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall

zurückzuführen sind,

k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen

ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden

oder Dritte montiert wurden.

Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung

entstehenden Aufwendungen.

Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige

Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn

unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls

schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer

des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits

der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht.

Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der

Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.

7. Haftung

Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch

unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.

Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.

Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen

Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt.

Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden.

Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des

Produkthaftungsgesetzes

haften.

8. Allgemeine Regelungen

Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz.

Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt

das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

B. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen

Für Fahrzeugreparaturen, außer solchen an Reifen und Rädern, gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A

aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.

1. Kostenvoranschlag

Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten

einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10% von diesem Kostenvoranschlag sind

zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar.

Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der

Auftragssumme

verrechnet.

2. Fertigstellungstermine

Überschreiten wir schuldhaft verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften wir gegenüber unserem

Kunden

auf Schadenersatz für von diesem nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächlich beruhende Schäden.

Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt der Kunde auf Grund von uns zu vertretender

Terminüberschreitung ein Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfür entstehenden Kosten unter Berücksichtigung

einer etwaigen Ersparnis für den Kunden durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs.

Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt

beruht.

3. Unternehmerpfandrecht

Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches

Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen

Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für

sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten

oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Abnahme

Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren.

Die Abnahme soll erfolgen in unserem Betrieb, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten

Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.

Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. Sachmängelhaftung

Wir haften bei Sachmängeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden.

Die Regelungen unter A 6 gelten entsprechend.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich

verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die

auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der

Bestimmung

unter A Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die unter A Ziffer 5 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich ausschließlich auf Teile, die nicht wesentliche

Bestandteile des Fahrzeugs werden.

Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.

Stand 1/2014